muxx schrieb am 12.09.2017 22:27:
Benenne 3...
Ein Beispiel hatte ich explizit benannt -> Vennbahn. Einfach mal nachlesen was es damit auf sich hat.
Also kommen von Dir keinerlei handfeste Belege, sondern nur wieder Mutmaßungen. Und das Beispiel mit zwei Grundstücken zieht nicht, weil das Beispiel drei Grundstücke enthalten müsste. Die Eigentümer der Grundstücke 1 und 3 sind bekannt und geklärt, das mittlere Nummer 2 ist aber umstritten. Der Eigentümer von 1 ist noch im Grundbuch eingetragen und der Eigentümer von 3 nutzt es. Da nützt es rein gar nichts zu sagen, dass der Grenzverlauf zwischen Grundstück 1 und 2 in einer bestimmten Art und Weise verläuft. Entscheidend ist die Eigentümerfrage, und die wurde mit Grenzverträgen eben nicht wirklich geklärt.
Nun wirds ja vollkommen alkoholisch. Das wir über die Resultate des 2. WK reden, nicht über die des 1., ist dir schon noch bewusst?
Wir reden über die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches, und die Übernahme der Reparationsforderungen an das Deutsche Reich ist da schon ein deutliches Indiz dafür.