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  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

§1 StVO

Mirp schrieb am 27.06.2023 06:39:

Wer keinen Krieg will, muss "auch" Kompromisse machen. Defensives Fahren als auch defensives Verhalten würde vieles verbessern. Für viele leider undenkbar, weil das Recht vorgeht.

Es gibt aber nun einmal kein "Recht auf aggressives Verhalten" im Straßenverkehr.
Aber es gibt die "Pflicht zur Rücksichtnahme",
nur wird die oftmals gerne ignoriert.

Wer also andere gefährdet,
weil er auf seinem angeblichem "Recht" besteht,
verstößt also damit gegen §1 StVO.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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