.... mithilfe deiner motorisierten Gehhilfe durchzusetzen gedenkst kannst du bestenfalls anschließend deine abstrusen Vorstellungen der Staatsanwaltschaft gegenüber vertreten.
Die Nutzung der Straße wird über die STVO geregelt. Die sieht ausdrücklich auch die Nutzung von Straßen durch nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer vor!