afreak schrieb am 27.06.2023 13:39:
.... mithilfe deiner motorisierten Gehhilfe durchzusetzen gedenkst kannst du bestenfalls anschließend deine abstrusen Vorstellungen der Staatsanwaltschaft gegenüber vertreten.
Tut mir leid, mit einem motorisierten Rollator kann ich nicht dienen.
Die Nutzung der Straße wird über die STVO geregelt. Die sieht ausdrücklich auch die Nutzung von Straßen durch nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer vor!
Durchaus. Jetzt muss nur noch dafür gesorgt werden, dass sich auch alle an der Finanzierung beteiligen. Und, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die entsprechende Befähigung, deren Nachweis man jetzt langsam auch mal von Radfahrern abverlangen sollte. Die Zeit der Ausnahmen sollte mal langsam ihrem Ende zugehen.