wissen ist ohnmacht schrieb am 29.06.2023 09:37:
wie bereits erwähnt, werden warscheinlich autobahnen, landstrassen und bahnlinien für den luftraum freigegeben, dort wird sich niemand wegen lärmbelästigung beschweren können.
Wird nicht zulässig sein, könntest ja mit den Copter jeweiligen Individual/Bahnverkehr gefährden.
Deutschland dürfte da, wenn es bis dahin nicht De-industralisiert ist mit das letzte Land sein wo derartige Zukunftsmusik real wird.
Tier- und Umweltschützer werden da auch was gegen haben.
noch ein vorteil der copter: die sind relativ leicht und können mit hilfe von integrierten rettungsschirmen extrem absturzsicher produziert werden.
Der Rettungschirm bringt dir aber auch erst ab einer bestimmten Mindesthöhe etwas, da bist dann auch in Luftraumklassen unterwegs welche Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.