MisterDoe schrieb am 29.06.2023 10:31:
wissen ist ohnmacht schrieb am 29.06.2023 09:37:
wie bereits erwähnt, werden warscheinlich autobahnen, landstrassen und bahnlinien für den luftraum freigegeben, dort wird sich niemand wegen lärmbelästigung beschweren können.
Wird nicht zulässig sein, könntest ja mit den Copter jeweiligen Individual/Bahnverkehr gefährden.
Deutschland dürfte da, wenn es bis dahin nicht De-industralisiert ist mit das letzte Land sein wo derartige Zukunftsmusik real wird.Tier- und Umweltschützer werden da auch was gegen haben.
noch ein vorteil der copter: die sind relativ leicht und können mit hilfe von integrierten rettungsschirmen extrem absturzsicher produziert werden.
Der Rettungschirm bringt dir aber auch erst ab einer bestimmten Mindesthöhe etwas, da bist dann auch in Luftraumklassen unterwegs welche Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen.
nein, kein anderer verkehrsraum wird dadurch gefährdet, warum denn deiner meinung nach?
besonders tier- und umweltschützer sollten sich für copter einsetzen, ansonsten droht der nachhaltige verlust ihrer glaubwürdigkeit.
die flughöhe ist variabel und je nach region unterschiedlich. es ist ja nicht so, dass wir hier im land beispielsweise übertrieben viele wolkenkratzer oder gebäude höher als 100m hätten. und die flughöhe reicht völlig aus, um im notfall einen gleitschirm entfalten zu können, welcher die passagiere an bord vollautomatisch und sanft sicher landen kann.
welche gleitschirme für welche flughöhen prädestiniert sind, das lässt sich garantiert berechnen. logischerweise hängt es vom gewicht der copter plus passagiere plus gepäck ab, darauf basierend berechnet der bordcomputer dann die ideale sichere flughöhe.