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  • gummy12

mehr als 1000 Beiträge seit 17.03.2001

Und die Kommentare und Urteile dazu auch einfach mal lesen

Regelkonform schrieb am 27.06.2023 07:38:

gummy12 schrieb am 27.06.2023 07:10:

§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, der in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Flüssigkeit des Verkehrs über alles stellt, muss künftig entfallen.

Wer den betreffenden Absatz liest, wird sofort merken, dass die Behauptung, dass er die "Flüssigkeit des Verkehrs über alles stellt", vollkommener Schwachsinn ist.

Ganz im Gegenteil ist er offensichtlich lediglich dazu gedacht, unnötige Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses zu vermeiden. Radfahrstreifen, Radwege etc. sind sogar explizit davon ausgenommen.

Und die Kommentare und Urteile dazu auch einfach mal lesen.

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