Stefan Clein schrieb am 27.06.2023 08:31:
Es ist selten notwendig eine Fahrspur in einen Radweg umzuwandeln. Meistens gibt es ja Parkstreifen. Diese beschneiden die Verkehrsleistung drastisch.
Deren bisherige exclusive Nutzung durch Autofahrer kann problemlos in eine exclusive Nutzung durch Fahrradfahrer geändert werden.
Habe ich nichts dagegen, sobald die Kriterien zur Teilnahme am Straßenverkehr identisch zu den anderen Verkehrsmitteln sind, also
- Führerscheinpflicht
- Helmpflicht
- Versicherungspflicht
- Kennzeichenpflicht
- StVzO - Konformität aller Fahrräder
Sobald das erfüllt ist, steht nur noch die streckenabhängige Nutzungsgebühr im Raum, die bei Kfz über die Energiesteuern eingezogen wird.
Und dann können die Radfahrer sich eigene Straßen bauen lassen, wie sie wollen. Möglichst weit weg von allen anderen Verkehrssystemen.