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Re: Was wäre an: "Alle Verkehrsarten sind gleichberechtigt" so schwer?

gummy12 schrieb am 27.06.2023 07:51:

Regelkonform schrieb am 27.06.2023 07:38:

gummy12 schrieb am 27.06.2023 07:10:

§ 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, der in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise die Flüssigkeit des Verkehrs über alles stellt, muss künftig entfallen.

Wer den betreffenden Absatz liest, wird sofort merken, dass die Behauptung, dass er die "Flüssigkeit des Verkehrs über alles stellt", vollkommener Schwachsinn ist.

Ganz im Gegenteil ist er offensichtlich lediglich dazu gedacht, unnötige Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses zu vermeiden. Radfahrstreifen, Radwege etc. sind sogar explizit davon ausgenommen.

Was wäre an: "Alle Verkehrsarten sind gleichberechtigt" so schwer?

Weil die Lastenverteilung bisher so aussah, dass die Autofahrer (und die Anwohner) alles zahlen mussten. Radfahrer und Fußgänger haben alles umsonst. Radwege und Fußwege kosten aber auch.

Aber bitte gern gleichberechtigt. Versicherungspflicht, Kennzeichnungspflicht, Straßennutzungsgebühren, alles gern auch für Radfahrer.

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