Aneignung
Das ist keine "Aneignung", sondern Diebstahl. Eine Aneignung kann es schon deshalb nicht sein, weil es zu keinem Eigentumsübergang gekommen ist, sondern maximal zu einer rechtswidrigen Inbesitznahme.
Dass Eigentümer in Berlin nicht vor Diebstahl geschützt werden, ist ein ganz eigenes Thema.