Schlimmer wird die Null-CO2-Forderung. Das geht dann nur über über elektrische Heizung oder Wärmepumpen. Wie und wo man in Berlin bzw in traditionell zugebauten Stadtteilen eine Wärmepumpe hinsetzen kann ist übrigens leicht fraglich.
Das BVG hat aber Leitsätze gebracht, die bei entsprechender Argumentation das Problem Denkmalschutz erschlagen (ein Grundstück bzw Bauwerk muß unter den gesetzlichen Grundlagen sinnvoll, dh ökonomisch nutzbar sein, ist die Nutzbarkeit aufgrund geänderter Verhältnisse entfallen, dann soll auch eine Abrißgenehmigung nicht mehr versagt werden) oder aber es sind kompensatorische Vorkehrungen von Seiten des Staates zu treffen.
Man könnte sich hier auf der Linie treffen, daß alle Kosten, welche nicht durch die entsprechend möglichen Mieterhöhungen bei denkmalgeschützten Häusern wiedereinbringbar sind vom Staat gezahlt werden müssen. Das könnte teuer werden. Und dem Denkmalschutz das Genick brechen.