crizak schrieb am 11.04.2024 17:55:
Enteignen mit angemessener Entschädigung.
"Angemessen" heißt nicht "deutlich unter Marktwert" !
crizak schrieb am 11.04.2024 17:55:
Enteignen mit angemessener Entschädigung.
"Angemessen" heißt nicht "deutlich unter Marktwert" !