jungspund schrieb am 12.04.2024 13:41:
Du bist selber auch ein Nachfolger 😲😜
Nicht so ganz, da das EFH vorher vom Besitzer bewohnt und erst jetzt zur Vermietung freigegeben wurde. Ich bin quasi der Erstmieter. Inwieweit sich das positiv auf den Mietbetrag ausgewirkt hat, keine Ahnung. Ich kann mit der Miethöhe sehr gut leben, von daher passt das für mich.
"rechtlich zustehend" ... hihi. Der "flexible Kaptitalmarkt" kennt diese Grenze nicht, und deshalb entsteht eine Schieflage, bei der der Kuponschneider komfortable Gentrifizieren kann.
Es gibt halt kein Recht auf einen immerwährend günstigen Wohnraum in Metropolen-Bestlagen oder irgendwelchen Kiezen. Dann muss man halt raus aus der City und ab aufs Land. Tut auch der Gesundheit und der Seele gut. Ich kanns bestätigen.