DerKoch schrieb am 04.11.2022 05:11:
Im Berliner Raser-Prozess war das "billigend in Kauf nehmen" ein Mordmerkmal.
Sollten vor dem Gesetz tatsächlich Alle gleich sein müsste man das hier genau so sehen.
Mit den gravierenden Unterschied, dass dort die Handlung des Rasens selbst zur Tötung der Person geführt hat. (Und man das Urteil rechttssystematisch ohnehin mehr als hinterfragen kann, ob man den aufgrund eines ganz besonderen Vorsatzes besonders verwerflichen Spezialfall eines Tötungselikts denn wirklich mit "nur" einem Eventualvorsatz begehen kann, welcher doch schon im Regelfall des Totschlags abgedeckt ist). Von der fraglichen Anteil am Ergebnis des Unfalls mal ganz abgesehen.