arkonelf schrieb am 1. Oktober 2002 14:24
> Was darf man alles anstellen bevor man öffentlich gesucht werden
> darf?
Ach, so einiges.
Von Unterschlagung bis Vergewaltigung...
...nur die 'Autorität' der Staatsgewalt in Frage stellen - das wird
geahndet bis ins Detail.
Nicht dass ich es gutheissen könnte, Steine auf Menschen zu werfen -
aber ich habe schwere Zweifel daran, ob nach den schon mal wild auf
Unschuldige einprügelnden Polizeibeamten mit der gleichen Energie
gefahndet wird...
> Muss man da erst jemand umbringen?
Es gibt einen ziemlichen Unterschied zwischen dem Aushang von
Fahndungsfotos auf Polizeirevieren und dem Einrichten eines
öffentlichen Prangers ohne drohende, akute Gefahr.
> Die mutmasslichen Täter haben während der Tat die Öffentlichkeit ja
> auch nicht gescheut.
...was nicht gerade für eine besondere kriminelle Energie spricht,
oder?
> Ich frage mich ob man wenn man Straftaten begeht nicht öffentlich
> gesucht werden darf.
Das Zauberwort heisst: Verhältnismässigkeit.
> Schliesslich bezahlt der Rest der Öffenlichkeit die angerichteten
> Schäden wenn man keinen Täter findet und der auch den Schaden
> bezahlen kann.
Geld als Rechtfertigung für einen erbärmlichen Missbrauch von
Rechtsprinzipien - wie armselig, entlarvend und heuchlerisch.
Nach den Rostocker Pogromen gab es keine solche Aktion. Seltsam,
nicht?
> Ich bin nicht für generelle Überwachung, aber wenn die Staftat schon
> stattfindet habe ich kein Problem wenn das aufgezeichnet wird und die
> Ergebnisse zur Strafverfolgung verwendet werden.
Ich auch nicht. Ich habe aber was dagegen, wenn mit sowas Politik und
populistische Meinungsmache betrieben wird.
Die Veröffentlichung von Bildern, die polizeiliche Gewaltexzesse
während legaler Demonstrationen anlässlich von Weltwirtschaftsgipfeln
zeigen, wurde höchstrichterlich unterbunden.
Denk mal etwas länger drüber nach.
> Was darf man alles anstellen bevor man öffentlich gesucht werden
> darf?
Ach, so einiges.
Von Unterschlagung bis Vergewaltigung...
...nur die 'Autorität' der Staatsgewalt in Frage stellen - das wird
geahndet bis ins Detail.
Nicht dass ich es gutheissen könnte, Steine auf Menschen zu werfen -
aber ich habe schwere Zweifel daran, ob nach den schon mal wild auf
Unschuldige einprügelnden Polizeibeamten mit der gleichen Energie
gefahndet wird...
> Muss man da erst jemand umbringen?
Es gibt einen ziemlichen Unterschied zwischen dem Aushang von
Fahndungsfotos auf Polizeirevieren und dem Einrichten eines
öffentlichen Prangers ohne drohende, akute Gefahr.
> Die mutmasslichen Täter haben während der Tat die Öffentlichkeit ja
> auch nicht gescheut.
...was nicht gerade für eine besondere kriminelle Energie spricht,
oder?
> Ich frage mich ob man wenn man Straftaten begeht nicht öffentlich
> gesucht werden darf.
Das Zauberwort heisst: Verhältnismässigkeit.
> Schliesslich bezahlt der Rest der Öffenlichkeit die angerichteten
> Schäden wenn man keinen Täter findet und der auch den Schaden
> bezahlen kann.
Geld als Rechtfertigung für einen erbärmlichen Missbrauch von
Rechtsprinzipien - wie armselig, entlarvend und heuchlerisch.
Nach den Rostocker Pogromen gab es keine solche Aktion. Seltsam,
nicht?
> Ich bin nicht für generelle Überwachung, aber wenn die Staftat schon
> stattfindet habe ich kein Problem wenn das aufgezeichnet wird und die
> Ergebnisse zur Strafverfolgung verwendet werden.
Ich auch nicht. Ich habe aber was dagegen, wenn mit sowas Politik und
populistische Meinungsmache betrieben wird.
Die Veröffentlichung von Bildern, die polizeiliche Gewaltexzesse
während legaler Demonstrationen anlässlich von Weltwirtschaftsgipfeln
zeigen, wurde höchstrichterlich unterbunden.
Denk mal etwas länger drüber nach.