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  • unbekannter Benutzer

28 Beiträge seit 16.03.2001

warum nicht?

Was darf man alles anstellen bevor man öffentlich gesucht werden
darf? 
Muss man da erst jemand umbringen? 
Die mutmasslichen Täter haben während der Tat die Öffentlichkeit ja
auch nicht gescheut.
Ich frage mich ob man wenn man Straftaten begeht nicht öffentlich
gesucht werden darf. 
Schliesslich bezahlt der Rest der Öffenlichkeit die angerichteten
Schäden wenn man keinen Täter findet und der auch den Schaden
bezahlen kann. 

Ich bin nicht für generelle Überwachung, aber wenn die Staftat schon
stattfindet habe ich kein Problem wenn das aufgezeichnet wird und die
Ergebnisse zur Strafverfolgung verwendet werden.

so long 

arkonelf
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