Der nicht ganz richtige Punkt:
Belangbar ist nur die Behörde, respektive das Land. Die könnte zwar beim Mitarbeiter in Regress gehen, aber so lange der nicht grob fahrlässig gehandelt hat und ihm das bewiesen werden kann, ist der davon freigestellt.
Für den Mitarbeiter kann also a) von einer Beweislastkehr keine Rede sein und besteht b) keine Gefahr, solange er nicht wirklich grob fahrlässig handelt, was schon ein dickes Ding ist.