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  • TheCOP

mehr als 1000 Beiträge seit 28.11.2003

Das Problem bei diesem Gesetz

Grundsätzlich finde ich, dass Diskriminierung und Rassismus an allen möglichen Stellen bekämpft werden muss - selbstverständlich auch bei der Polizei! Dass es den Betroffenen so einfach wie möglich gemacht wird ihre Rechte wahrzunehmen ist ebenfalls wünschenswert.

Von dem her versucht Berlin die Sache richtig zu machen, schießt dabei aber gnadenlos über das Ziel (und den Rahmen des Rechtsstaats) hinaus. Eine Beweislastumkehr ist allenfalls für eine Behörde, also "die" Polizei hinnehmbar. So versucht Berlin das ja auch zu verkaufen, nicht der Polizist im Einzelenen würde Betroffen sein, sondern nur die Behörde gegen die man als von Rassismus Geschädigter Ansprüche anmelden kann.

Das ist leider kompletter Bullshit!

Man stelle sich einmal vor: 5 Fälle angeblichem Rassismus bei denen - tatsächlich - jedoch keine rassistische Motivation dahintersteht. Dummerweise kann die Polizei dies nicht beweisen und macht sich somit Schadensersatzpflichtig. Das ist ja die Zielsetzung des Gesetzes, dass die "Geschädigten" auch dann Schadensersetz erhalten können wenn man weder das eine noch das andere beweisen kann.

So, die Polizei muss also blechen, ist ja kein Problem, das macht Berlin locker aus dem Länderfinanzausgleich. Aber was dann? Wie lange dauert es, bis irgend jemand nachfragt was für Konsequenzen das denn für die angeblich rassistisch handelnden Beamten gehabt hat? Kann ja nicht sein, dass die Stadt Berlin "verurteilt" wird und die Beamten daraus keine Konsequenzen haben, oder?

Tja und schon ist das "es richtet sich ja nicht gegen die einzelenen Beamten" vergessen. Dafür gibt es schließlich das Disziplinarrecht... Beförderungssperre, Geldstrafe oder gleich in den finanziellen Abgrund stoßen durch Entfernung aus dem Dienst. Wer glaubt dass dabei plötzlich wieder "in dubio pro reo" zugunsten des Beamten gilt weil sich die RRG plötzlich hinter ihre Beamten stellt glaubt auch an den Weihnachtsmann.

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