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  • Nützy

mehr als 1000 Beiträge seit 11.06.2010

Die Umkehrung der Beweislast, Artikeltitel ist Schwachsinn!

Der Titel dieses Beitrags ist natürlich extrem einseitig, denn worum es den Kritikern geht, ist nicht die Kriminalisierung von Diskriminierung. Die ist in den meisten Ländern ohnehin verboten, jedenfalls öffentlichen Stellen und das auch aus gewissen Gründen.
Der Aufreger ist die Beweislastumgekehr zuungunster von Polizei und Behörden.

Im normalen Strafverfahren heißt es "im Zweifel für den Angeklagten", dies ist in Deutschland durch die sog. "Unschuldsvermutung" kodifiziert. Jemand hat so lange vor dem Gesetz als unschuldig zu galten, bis seine Schuld bewiesen ist.
Im Zivilprozess gibt es keine vergleichbare Vermutung, aber auch dort muss ein Kläger den Anspruch, den er gegen den Beklagten erwirken will, nachweisen.

Lieber Leser (m/w/d), wenn ich mich einfach hinstellen und behaupten, dass Du mir 4000 EUR schuldest, so muss ich das irgendwie nachweisen, nicht Du musst beweisen, dass mein Anspruch unbegründet ist.
Im Falle des berliner Gesetzes wird diese Prinzip ins Gegenteil verkehrt. Hier muss plötzlich die Behörde, also letztlich der Staat, nachweisen, dass er mit seiner Handlung nicht diskriminierte. Bestenfalls erweist sich das als Papiertiger, weil die Verfahren mit lächerlich simplen Gegenbeweisen eingestellt werden. Schlimmstenfalls wird es einige große Musterprozesse geben und anschließend werden die Behörden ihre Verfahrensweise systematisch umstellen, um jeden Verdacht auf Diskriminierung zu vermeiden... Mehr Bürokratie, mehr Probleme usw.usf.
Und es wird natürlich trotzdem Personen geben, die es auf eine Klage ankommen lassen werden.

In Übrigen, wenn das nicht-gedemütigte Selbstwertgefühl das Schutzgut ist, dann hilft Antidiskriminierung wenig bis gar nichts, denn gedemütigt kann ich auch ohne Diskriminierung werden.

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