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  • Gatling

619 Beiträge seit 04.12.2000

Die Unschuldsvermutung gilt bei Polizisten genauso ...

wie bei jedem anderen Menschen. Beweislastumkehr führt dazu, dass die Nichtbeweisbarkeit den Beweislastträger belastet, also auch die Unschuldsvermutung umkehrt.
Berlin muß wohl Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtskonventionen ablehnen, anders läßt sich das nicht erklären.

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