Selten so viele unentspannte Kommentare gesehen.
Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst bin ich eh verpflichtet, jede Eingriffs-Handlung rechtlich zu begründen, da sie mir sonst verboten ist. Es ist auch selbstverständlich, dass das überprüfbar ist und ich da in der Beweispflicht bin, dass ich die Normen eingehalten habe. Hier sind Abwägungsnachweise und der Klassiker, wenn ich sie nicht schon bei der Handlungsverfügung ordentlich gemacht habe.
Das ist alles nicht neu, nur gab es bisher keinen Schadensersatz, weshalb das immer mehr Beschäftigte und vor allem Vorgesetzte eher unter "keine Strafe, also egal" einsortiert haben.
Ich verstehe die Aufregung also überhaupt nicht, denn die Regeln schließen nur die Lücke, die zwischen den hohen Anforderungen des Grundgesetzes und dem tatsächlich nicht ausreichend bestehenden Rechtsschutz der Bürger besteht.
20 Abs. 3 Grundgesetz ist der oberste Grundsatz des Verwaltungshandelns, er benennt es als Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden. Der Rechtsdogmatik folgend verlangt das, dass jedwedes Verwaltungshandeln eine gesetzliche Grundlage haben muss.
Das ist ein absolutes Basic und deswegen jetzt so ein Theater zu machen als Polizeigewerkschaft wirft ein seltsames Licht auf diesen Teil der Verwaltung. Sollte eigentlich "kein Ding", wenn nicht sogar "selbstverständlich" sein.
Dass das anstrengend sein kann, bezweifle ich nicht. So ist Arbeit aber halt meist: anstrengend.
Eine Verfassungsklage kann hier nur hilfreich sein. Danach sollte die gewünschte Rechtssicherheit herrschen. Entweder müssen dann alle rechtmäßig und Aktenfest arbeiten oder alle in der Verwaltung können etwas lockerer rangehen. Das Eine wie das Andere passt jeweils einem ganzen Haufen Leute nicht, womit das eine ziemlich interessante Entscheidung wird.
Da lass ich mich doch gerne überraschen.
Schönen Rest-Sonntag.