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  • amagde

mehr als 1000 Beiträge seit 19.01.2012

Papperlapapp

Es gibt kein "eigentliches Problem" dahinter, wenn man sich an Recht und Gesetz hält. Deshalb interessiert mich dein/euer "eigentliches Problem" nicht, weil es bei rechtmäßiger Arbeit schlichtweg nicht existiert.
Und es existiert auch deshalb nicht, weil der einzelne Beamte oder Angestellte der Behörde oder auch spezifisch der Polizei geschützt ist, solange er nicht grob fahrlässig oder absichtlich handelt, was ihm wiederum zu beweisen ist. Von einer Beweislastkehrumkehr in Bezug auf die handelnden Beamten kann also keine Rede sein.
Der einzige, der hier belastet ist, ist das Land/die Behörde und Behörden können sowas ab, das kann ich dir versichern. Außerdem verpflichtet das Gesetz diese auch zu Selbstverständlichkeiten für einen Arbeitgeber, nämlich zu einem entsprechenden Schulungskonzept und somit Prävention vor entsprechenden Problemen. Dass andere Länder so einen Aufwand scheuen, ist alles andere als ein Grund zum Applaus. ..anyway..
Das ganze Gejammer hier im Forum, dann würde nicht mehr für Recht und Gesetz gesorgt werden, lässt auch tief blicken.
Ich arbeite schon zu lange in einer Behörde, um das Geraune, eine Behörde würde sich auf der Nase rumtanzen lassen, unter "lächerlich" abhaken zu können. Die ganzen hier und in Teilen der Scharfmacherpresse breitgetreten Szenarien sind einfach nur Pippi-Langstrumpf-Erzählungen für Leichtgläubige.
Zieh doch mal los und versuche, mit Spitzfindigkeiten und ultraklugen Gesetzesausnutzungen eine deutsche Behörde zu verarschen. Berichte dann mal nach einem oder zwei Jahren über deine Erfolge. Die Fälle, die ich aus unserer Praxis kenne, sind für die Leute gar nicht gut ausgegangen. Ganz vorne bei den Verlierern sind hier die Reichsbürger, die sich grundsätzlich so verhalten, wie ihr das hier an die sprichwörtliche Wand malt. Immer auf die Mitarbeiter los gehen und eine riesige Welle schieben, sogar vor Gerichten (was an sich amüsant ist). Glaubst du wirklich, da hätte sich auch nur ein Einziger mit irgendwas durchgesetzt oder sich einer Maßnahme entziehen können? Nein. Bei Neunmalklugen endet es meist etwas später, dafür aber gerne richtig fatal.
Also, kriegt Euch wieder ein, ob des empfundenen Rechtsschutz-Exzesses für den Bürger. Ist ja herzzerreißend das Gejammer.

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