amagde schrieb am 07.06.2020 20:36:
Der nicht ganz richtige Punkt:
Belangbar ist nur die Behörde, respektive das Land. Die könnte zwar beim Mitarbeiter in Regress gehen, aber so lange der nicht grob fahrlässig gehandelt hat und ihm das bewiesen werden kann, ist der davon freigestellt.
Für den Mitarbeiter kann also a) von einer Beweislastkehr keine Rede sein und besteht b) keine Gefahr, solange er nicht wirklich grob fahrlässig handelt, was schon ein dickes Ding ist.
Straftaten wie StGB 133 sind bei Jobcentern scheinbar an der Tagesordnung.
Dafür sollten die Sachbearbeiter persönlich vor Gericht gehen.
Genau so wie man die kleine schlecht bezahlte und behandelte Drohne, auch Alleinerziehend in einer Betrugsfirma, illegalen Anrufen etc. belangen sollte.
Oder die Angestellten bei Ebay, die Meldungen wegen illegaler Generatoren (in der EU wegen Brand- und Stromschlaggefahr verboten) lesen, aber aus irgendeinem Grund das Angebot nicht entfernen. Auch die zukünftigen Angebote nicht. Gut möglich dass so eine Drohne Schuld an Tod oder schwerer Verletzung eines oder mehrerer Menschen verantwortlich ist. Es darf auch keine Entschuldigung sein, da nach Dienstanweisung gehandelt zu haben. So ein Spruch sollte eher noch strafverschärfend wirken.