volltrunken schrieb am 08.06.2020 09:48:
Man stelle sich einmal vor: 5 Fälle angeblichem Rassismus bei denen - tatsächlich - jedoch keine rassistische Motivation dahintersteht. Dummerweise kann die Polizei dies nicht beweisen.
welche konkrete Begründung für eine Maßnahme kann die Polizei nicht beweisen?
Der Polizeiberuf ist ein Erfahrungsberuf, man hat es irgendwann im Bauch ob sich eine Kontrolle lohnt oder nicht. Wie sieht einen einen andere Person an? Mit Angst in den Augen weil man etwas zu verbergen hat oder gelassen weil man sich keiner Schuld bewußt ist?
Wenn die Polizei sich darauf zurückziehen muss nur noch dann tätig zu werden, wenn sie bereits vor der Kontrolle etwas beweisen kann, dann sind sämtliche Streifenfahrten nur noch Benzinverschwenderei. Dann darf sich der Bürger aber auch nicht mehr darüber beschweren, wenn die Polizei nur noch kommt um den bereits eingetretenen Schaden aufzunehmen.
Was ist denn wenn ein Bürger nachts anruft und sagt da schleicht einer verdächtig durch die Straße? Reicht das um eine Kontrolle von jedermann in der Nähe zu begründen oder ist es dann rassistisch falls der zufällig Dunkelhäutig ist? Und wenn man nichts macht außer ein paar mal um den Block zu fahren und am nächsten Tag festgestellt wird, dass eingebrochen wurde ist das Geschrei auch wieder groß...
Anderes konkretes Beispiel: Schwarzer BMW fährt zügig Samstag nachts um 3 über die Landstraße. Keine konkreten Anhaltspunkte für irgendwas, aber Tag, Uhrzeit und zügiger Fahrstil sind immer für eine Alkoholfahrt gut. Alles von §36 StVO gedeckt und rechtens.
Fahrzeug hält an, Fahrer reißt die Türe auf und brüllt bevor man richtig ausgestiegen ist: "Kontrolliert ihr auch Deutsche?". Er unterstellt also, dass die Verkehrskontrolle aus rassistischen Motiven heraus erfolgte. Frage: Wie beweist man, dass man den Fahrer vorher gar nicht gesehen hat und deshalb gar keine Ahnung hatte dass es sich um jemand mit dunklerer Hautfarbe handelt ehe man das "Stop Polizei" eingeschaltet hat?