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Avatar von volltrunken
  • volltrunken

mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.2010

Re: Das Problem bei diesem Gesetz

Der Polizeiberuf ist ein Erfahrungsberuf, man hat es irgendwann im Bauch ob sich eine Kontrolle lohnt oder nicht.


aufgrund eines Bauchgefühls darf mich kein Polizist kontrollieren.

Wenn die Polizei sich darauf zurückziehen muss nur noch dann tätig zu werden, wenn sie bereits vor der Kontrolle etwas beweisen kann

wer verlangt das?

Was ist denn wenn ein Bürger nachts anruft und sagt da schleicht einer verdächtig durch die Straße? Reicht das um eine Kontrolle von jedermann in der Nähe zu begründen oder ist es dann rassistisch falls der zufällig Dunkelhäutig ist?

du kontrollierst ihn weil ein Bürger etwas verdächtiges gesehen hat und nicht weil er schwarz ist.

Anderes konkretes Beispiel: Schwarzer BMW fährt zügig Samstag nachts um 3 über die Landstraße. Keine konkreten Anhaltspunkte für irgendwas, aber Tag, Uhrzeit und zügiger Fahrstil sind immer für eine Alkoholfahrt gut.

allgemeine Verkehrskontrolle! wo ist das Problem?

Wie beweist man, dass man den Fahrer vorher gar nicht gesehen hat

Nachts um 3?

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