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Avatar von volltrunken
  • volltrunken

mehr als 1000 Beiträge seit 12.04.2010

Re: Die Unschuldsvermutung gilt bei Polizisten genauso ...

es gibt aber gar keine Beweislastumkehr durch das LADG. Für jede Polizeiliche Maßnahme wurde schon immer eine konkreter Begründung benötigt.

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