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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Re: unterhalb der Strafbarkeitsgrenze = legal

hrwe schrieb am 29.10.2024 22:33:

Es geht gegen Diskriminierung. Das hat keine politische Richtung.
Wenn es z.B. anti-semitische Vorfälle aufzeichnen soll, müssen auch Aktionen einiger, sich als links verstehender, Akteure erfassen.
Dass Diskriminierung eher aus der rechten Richtung kommt, kann man dem Berliner Register nicht vorwerfen.

Ja. Aber dass linksextremistische Vorfälle sehr auffällig nicht aufgezählt werden schon.

Zumindest ist das Register entgegen seiner Beteuerungen kein neutraler Beobachter. Denn die Betreiber sammeln nach eigener Darstellung ausschließlich Vorfälle, die

(...) rassistisch, antisemitisch, LGBTIQ*-feindlich, antiziganistisch, extrem rechts, sozialchauvinistisch, behindertenfeindlich oder antifeministisch sind. (…) Die gesammelten Daten werden jährlich ausgewertet und sollen politischen Entscheidungsträgern helfen, gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln.

Berliner Register: Das Projekt

Gut, wenn man das weiß kann man damit leben und diesen (Teil-)Job kann man jemand anderem überlasen. Aber dann können sie nicht behaupten sie wären neutral.

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