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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: unterhalb der Strafbarkeitsgrenze = legal

bickerdyke schrieb am 31.10.2024 00:05:

hrwe schrieb am 30.10.2024 20:34:

bickerdyke schrieb am 30.10.2024 00:18:

hrwe schrieb am 29.10.2024 22:33:

Es geht gegen Diskriminierung. Das hat keine politische Richtung.
Wenn es z.B. anti-semitische Vorfälle aufzeichnen soll, müssen auch Aktionen einiger, sich als links verstehender, Akteure erfassen.
Dass Diskriminierung eher aus der rechten Richtung kommt, kann man dem Berliner Register nicht vorwerfen.

Ja. Aber dass linksextremistische Vorfälle sehr auffällig nicht aufgezählt werden schon.

Woher weißt du das?
Welche spezifisch linksextremistische Diskriminierungen würdest du erfassen?

Zumindest ist das Register entgegen seiner Beteuerungen kein neutraler Beobachter. Denn die Betreiber sammeln nach eigener Darstellung ausschließlich Vorfälle, die

(...) rassistisch, antisemitisch, LGBTIQ*-feindlich, antiziganistisch, extrem rechts, sozialchauvinistisch, behindertenfeindlich oder antifeministisch sind. (…) Die gesammelten Daten werden jährlich ausgewertet und sollen politischen Entscheidungsträgern helfen, gezielte Maßnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln.

Berliner Register: Das Projekt

Gut, wenn man das weiß kann man damit leben und diesen (Teil-)Job kann man jemand anderem überlasen. Aber dann können sie nicht behaupten sie wären neutral.

Wie gesagt Antisemitismus steht mit drin.

Aber linksextremismus fehlt laut und deutlich.

Linksextremismus ist keine Diskriminierung.
Nochmal die Frage: Welche spezifisch linksextremistischen Vergehen sollten denn zusätzlich erfasst werden?

Im Artikel steht, es werden nur die genannten Diskriminierungsformen erfasst.
Was versäumt wurde, ist zu sagen, wieso das nicht neutral sein sollte und welche Diskriminierungen fehlen, um das zu erfüllen.

Ja es fehlt einiges in dem Artikel was ja auch in der Diskussion sichtbar Raum für Missverständnisse lässt.

Nein, ich denke eher, man behauptet im Artikel nur, dass die Erfassung nicht neutral sei.
Wenn man keine Beispiele für Vergehen bringt, die nicht im Katalog enthalten sind, kann man auch nicht fehlende Neutralität beklagen.

Naja, gibt Clicks...

Fanservice für die Verfechter der „nichts darf man mehr sagen“ Fraktion.

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