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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2010

Die Antwort könnte einfach sein.

Es stand schlicht im LV, die entsprechenden Dübel einzusetzen. Und der Ersteller hat seine Zweifel nie angemeldet. Juristisch ist er aber auch nich zu belangen, er hat gebaut, was gefordert wurde.
Sowas sehe ich häufig auf Baustellen.

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