Es stand schlicht im LV, die entsprechenden Dübel einzusetzen. Und der Ersteller hat seine Zweifel nie angemeldet. Juristisch ist er aber auch nich zu belangen, er hat gebaut, was gefordert wurde.
Sowas sehe ich häufig auf Baustellen.
Es stand schlicht im LV, die entsprechenden Dübel einzusetzen. Und der Ersteller hat seine Zweifel nie angemeldet. Juristisch ist er aber auch nich zu belangen, er hat gebaut, was gefordert wurde.
Sowas sehe ich häufig auf Baustellen.