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  • Nickellodeon

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2017

Aber nicht, wenn er im ÖD tätig wird. Und von 150 auf 500 ist ein kleiner Sprung

schlamutzelnase schrieb am 26.09.2019 21:59:

Nickellodeon schrieb am 26.09.2019 21:54:

grauling schrieb am 26.09.2019 21:36:

schlamutzelnase schrieb am 26.09.2019 21:26:

a) ist beim Berliner Flughafen die GmbH ein Konstrukt um die 3 Gesellschafter (die die Kosten unter sich aufteilen) unter einen Hut zu bringen

Der Staat baut einen Flughafen. Wozu brauche ich da noch 2 Mitspieler? Effektiv ist das mit Sicherheit nicht.

b) sollte man bei dem Wort "privatisiert" immer genau sagen, was man meint. Eine privatwirtschaftliche Rechtsform (GmbH oder AG) sagt nichts über den Eigentümer

Siehe Beitrag oben: zum Gewinn verpflichtet

c) Ich würde im Hinblick auf Leistungen der Daseinsvorsorge einen klitzekleinen Unterschied machen zwischen Wasser und Gesundheit einerseits und Flugreisen andererseits.

Ich zähle das einfach mal alles zu "Infrastruktur"

viele Grüße

Ausschließlich dafür werden die gegründet. Die Geschäftsführer zumeist Volljuristen aus dem öffentlichen Dienst können dann schön legal pauschal 500.000 Euro per anno verdienen, was ohne das Konstrukt im öffentlichen Dienst nie ginge. Und Geschenke und Urlaube dürfen sie dann unbegrenzt annehmen. Eine saubere Lösung.

Wenn ein Volljurist als Berufseinsteiger in einer gut gehenden Wirtschaftskanzlei 120.000 - 150.000 EUR verdient erscheint mit der genannte Betrag nicht sonderlich bemerkenswert.

Der die zweimaligen Karibikurlaube und die Privatschulen der Blagen absichert. Mit dem Pleb hat man nur ungern zu tun.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.09.2019 22:06).

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