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  • JuliCe

154 Beiträge seit 04.05.2013

Das selbe Spiel wie beim Tegel-Volksentscheid

Um es vorwegzunehmen: Ich bin kein Befürworter der Enteignung großer Wohnungsbaugesellschaften in Berlin, denn diese wäre gemäß Artikel 14 Grundgesetz zu entschädigen, würde Berlin also noch tiefer in die Schuldenfalle führen. Auch hätten dann die Investoren das Geld und Berlin den Wohnungsbestand, dessen Verwaltung im Staatssozialismus noch nirgendwo auf der Welt zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt geführt hat. Stattdessen beobachtet man dort überall graue und schwarze Märkte, Bestechung, Korruption und Vetternwirtschaft (Mietverträge werden wie Eigentumstitel meistbietend verkauft), begleitet von vernachlässigter Bausubstanz und verrottenden Wohnhäusern.

Aber die Berliner haben zu über 56% mehrheitlich dafür gestimmt dass es so kommen soll. Dann muss man bitte das auch liefern! Schließlich sind wir eine Demokratie, die demokratische Mehrheit der Wähler entscheidet. Und sie hat entschieden. Das mag 44% nicht gefallen, ist aber so.

Das mit einer Expertenkommission abzubügeln ist schwach. Hier müßte jetzt eine Behörde den gesetzlichen Rahmen setzen, und dem Parlament zur Entscheidung vorlegen. Am besten schreibt man ins Gesetz gleich die Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Höhe von rund 30 Milliarden Euro mit rein, die erforderlich sind um die Enteignungen zu finanzieren. Denn wir sind ja hier nicht in Stalins UdSSR, in dem ein administrativer Befehl des obersten Sowjets einfach enteignet, und die ehemaligen Eigentümer, damit sie nicht rebellieren können, gleich ins Gulag gesperrt werden oder man sie erschießen läßt.

Das Enteigungsgesetz legt man dann den Berlinern erneut zum Volksentscheid vor.

Stimmen sie dafür, werden unmittelbar danach erst mal die Steuer- und Abgabenbescheide für die Sonderumlage verschickt, um die 30 Milliarden (ca. 10.000 Euro je Einwohner, Kinder die Hälfte) reinzuholen. Nur wenn innerhalb eines Jahres 95% der Berliner auch tatsächlich eingezahlt haben startet man mit der Enteignung. Kommt das Geld nicht zusammen, wird selbstverständlich auch nicht enteignet, und die Abgabenpflichtigen erhalten ihr Geld zurück.

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