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  • JuliCe

154 Beiträge seit 04.05.2013

Re: Die Idee ist sowieso zum Kopfschütteln

Man stützt die Idee nicht auf Artikel 14 sondern auf Artikel 15 GG.

Dort steht auch nicht „Enteignung“ sondern „Vergesellschaftung“. Das wird übrigens bei Aktiengesellschaften wie der deutschen Wohnen/Vonovia dazu führen dass diese eigentlich nicht in Frage kommen, da sie schon vergesellschaftet sind.

Will Berlin an deren Vermögen ran, kann sich Berlin am freien Markt eine Beteiligung zusammenkaufen. So wie es aktuell Vonovia mit der Dt. Wohnen macht.

Warum hat Berlin nicht 54 Euro je DW-Aktie geboten, und damit Vonovia ausgestochen? Ich kann es euch verraten: weil Berlin das Geld dafür nicht hat, und besser in Wohnungsneubau investiert als in den Ankauf von ohnehin bereits voll vermieteten Wohnungen.

Und dass Berlin der „bessere Vermieter“ sein will, ist reine Propaganda. In aller Regel ist Berlin mit seinen 7 Gesellschaften die Wohnraum in Berlin vermieten nicht besser als die Privaten, ganz im Gegenteil. Der bessere Vermieter in Berlin sind sehr häufig Genossenschaften, mit im Schnitt niedrigeren Mieten(!), aber auch viele private Vermieter, die Wohnungen z.B. zur Altersvorsorge erworben haben und vermieten.

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