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Avatar von FLxxxxT.DE
  • FLxxxxT.DE

mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.2000

Das kann ich dir erklären

Die gesetzliche Lage ist da sehr einfach es darf bis zu 20% unter Marktpreis sein.

Bei real stattfindenden Enteignungen wird aber immer mehr als der Marktwert gezahlt
weil im Klageweg sonst der Abzug + Kosten + dem neuen Marktwert reingeholt werden kann.

Bei einem Multinationalen Investor wie in Berlin ist das aber noch viel krasser.
Da würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Klage vor eine Schiedsgericht nach Wahl des Klägers erfolgen.

Das verliert der Beklagte Staat fast immer, in dem Fall hier mit Sicherheit, weil der Kläger natürlich ein Schiedsgericht wählt das mit Good Fellas besetzt ist. In der Liga in der mit Milliarden gespielt wird kennt man sich.

Zweck der Aktion war "Die Linke" zu beschädigen, was ja erfolgreich funktioniert hat.

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