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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Re: Schnapsidee

Gast (16461) schrieb am 18.10.2021 16:27:

Das Vorgehen des Senats ist doch völlig nachvollziehbar.
Die Initiative ist mit enormer Fantasie zum Preis angetreten. 7-11 Mrd.
Natürlich ist bei solchen Vorstellungen eine Prüfung der Realisierungsmöglichkeiten der angestrebten Vergesellschaftung notwenfig, wenn man die nicht sowieso erstmal vor Gericht sehen will.
Oder noch schlimmer, man endet bei 28-30Mrd und statt 4€/m2 kalt sind es plötzlich 12€/m2 kalt. Na dann viel Spaß.

Die Vorstellung, dass nach einer erfolgreichen Abstimmung hopplahopp ein vergesellschaftetes Wohnparadies ausbricht, war doch von Anbeginn eher Folklore.

Vor allen Dingen wird durch die Enteignung keine einzige neue Wohnung geschaffen, sondern nur bestehende Wohnungen übernommen. Der Staat müsste deswegen zusätzliche Kredite für Entschädigungszahlungen aufnehmen und für den Neubau bliebe nichts mehr übrig. Obendrein würden durch die Enteignung auch noch Bauherren abgeschreckt. Das ist schon keine Luftnummer mehr, sondern eine totale Schnapsidee!

Danisch bringt noch einen weiteren Punkt:

Willenserklärungen mit Verfallsdatum
https://www.danisch.de/blog/2021/10/18/willenserklaerungen-mit-verfallsdatum/

Das ist in der Tat sehr schräg, dass man nicht nur vor 20 Jahren Wohnungen verkauft hat und nun welche enteignen will, sondern es sich dabei womöglich (weiß nicht genau, ob da so ist) sogar um dieselben Wohnungen handelt.

Schon das könnte das ganze Unterfangen rechtlich zu Sturz bringen, weil es ja ein Vertragsbruch wäre. Selbst wenn eine Enteignung grundsätzlich rechtlich möglich wäre (was ich schon deshalb für fraglich halte, weil die Inhaber ja schon Gesellschaften sind, also nicht „vergesellschaftet“ werden können, weil sie das schon sind, und der Staat ja Aktien erwerben könnte, wenn die gehandelt werden), könnte und dürfte hier das Vertragsrecht eine zentrale Rolle spielen. pacta sunt servanda.

Man kann schlecht einen Vertrag abschließen, damit in Kauf nehmen, dass sich ein Unternehmen und Aktionäre darauf einstellen und einlassen, investieren, und dann nach 20 Jahren kommen und sagen, ach, wir haben es uns anders überlegt, wir packen jetzt die Enteignungskeule aus, um vom Vertrag zurückzutreten. Die Eigenschaft als Verkäufer könnte und sollte ein Einteignungshindernis sein.

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