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  • georg_werner

515 Beiträge seit 04.12.2004

Deutschland, eine Apartheid-Republik? Der Meinungskorridor verengt sich!

Art. 3 Grundgesetz
(3) 1 Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Ersetzen wir doch einmal die Antisemitismus Definition,
( „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
– International Holocaust Remembrance Alliance )

nahezu wortgleich durch einen säkularen und ebenso politischen Inhalt:

Antikommunismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Sozialisten, die sich als Hass gegenüber Sozialisten ausdrücken kann. Der Antikommunismus richtet sich in Wort oder Tat gegen sozialistische oder nichtsozialistische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen sozialistische Gemeindeinstitutionen oder soziale Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch ein sozialistischer Staat, der dabei als kommunistisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Wäre eine Ächtung des Antikommunismus in dieser oder ähnlicher Form in Deutschland vorstellbar, trotz grundgesetzlicher Garantie weltanschaulicher Freiheit, wohl kaum.

Art. 4 Grundgesetz
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Sicher kommt der Einwand zu Verbrechen im Namen des Kommunismus, aber welche Verbrechen und Kriege wurden im Namen der monotheistischen Religionen begangen, und letztere geniessen hohe Wertschätzung, siehe Grundgesetz.

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