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Re: Und wieder Bla

Stasi schrieb am 17.05.2021 17:18:

, besonders wenn man als Arbeitgeber ungesühnt auch noch auf unbezahlte Überstunden bestehen kann.

Dazu gibt es entsprechende Urteile. Überstunden sind nur bei Angestellten inkludiert die mehr als (82.000€???) p.a. verdienen.

Als Ausnahme kann so glaube ich nur:

„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.

Vereinbart werden

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