Stasi schrieb am 17.05.2021 17:18:
, besonders wenn man als Arbeitgeber ungesühnt auch noch auf unbezahlte Überstunden bestehen kann.
Dazu gibt es entsprechende Urteile. Überstunden sind nur bei Angestellten inkludiert die mehr als (82.000€???) p.a. verdienen.
Als Ausnahme kann so glaube ich nur:
„Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen Umfang von drei Stunden pro Woche/zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.
Vereinbart werden