Also wenn man die neue Rechtsauslegung konsequent zu ende denkt, dann dürfte das
Eilnleitungsbild - Deutschlandfahne mit Halbmond - strafbar nach §90a StGB sein.
Dem Paragrafen zufolge wird mit bis zu drei Jahren Haft verurteilt, wer "die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft".
Zumindest wurden auf dieser Basis nun Deutschlandfahnen sichergestellt, bei dem die Fahne dieses *******Staates zusätzlich mit einer Banane versehen war.
vgl. https://www.morgenpost.de/politik/article211745987/Polizei-Dresden-geht-bei-Pegida-gegen-Bananenflaggen-vor.html
Warum soll dann für einen Halbmond etwas anderes gelten wie für Bananen!