Samtiger schrieb am 18.11.2024 20:31:
dann ist die USA ja wohl eindeutig Kriegspartei. Und die Russen können jetzt völkerrechtlich abgesichert ein paar Raketen auf das US-Hinterland abfeuern.
Oder?
Da Rußland Aggressor ist, kann es sich nicht auf Art. 51 UN-Charta berufen, wenn es Ukraine-Unterstützerstaaten angreift, im Gegenteil, auch damit verstoßen sie gegen das Gewaltverbot von Art. 2 Satz Nr. 4 UN-Charta.
Jede dritte Nation, die ihre reguläre Militäreinheiten an den Kampfhandlungen in der Ukraine oder in Kursk auf ukrainischer Seite teilnehmen läßt, ist damit Kriegspartei - und steht auf der Seite des Verteidigers!
Völkerrechtlich zieht der Aggressor also grundsätzlich die Arsch-Karte.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.11.2024 06:31).