Nur Obdachlose können es sich sprichwörtlich leisten, keine Rundfunkgebühr zu bezahlen, weil sie keinen Wohnsitz haben. Wäre sie trotzdem fällig, wenn sie mit einem WLAN-fähigen Laptop (de facto alle heutzutage) durch die Gegend liefen? Sie könnten ja an einen öffentlich Hotspot geraten und die ARD "empfangen" (tatsächlich müßten sie es aktiv wollen!)...
Ich zitiere den im Artikel erwähnten Wortlaut des Gerichtsurteiles:
Er (der öffentlich-rechtliche Rundfunk, Anmerkung P.S.) hat die Aufgabe, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der ökonomischen Anreize folgt und damit eigene Möglichkeiten der Programmgestaltung eröffnet. Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann.
Damit wäre dann auch das Argument vom Tisch, daß "der freie Markt" ein Heil für alle sei und er sich "selbst regulierte", für das Wohl aller.
Nun ist es also, zumindest von der Judikative, höchst amtlich, daß "der Markt" verzerrend, polarisierend, populistisch und auch bellizistisch ist -- was man von den öffentlich-"rechtlichen" Anstalten aber ebenso gut behaupten kann, da diese ebenso interessen-gesteuert sind, was man gut an der Zusammensetzung des Rundfunkrates sehen kann:
Sigrid Isser: CDU-Mitglied
Wolfgang Jüttner: SPD-Mitglied
Hermann Kuhn: Bündnis 90/Die Grünen, zudem im Renten-Alter (warum gibt es noch gleich den Ruhestand?)
Brigitte Lange: SPD-Mitglied
Marliese Klees: Funktionärin der katholischen Kirche (so viel zur grundgesetzlichen Trennung von Staat [sic!] und Kirche!)
Das sind gleich 5 Interessenvertreter -- in einem Gremium von 9 Mitgliedern.
Weitere Recherche habe ich mir aus Zeitgründen gespart. Es zeichnet sich aber ziemlich eindeutig ab, daß politische und damit wirtschaftliche Interessen ein deutliches Übergewicht in diesem Rat haben. Als demokratisches Gremium ist es deshalb unhaltbar, zumal der stellvertretende Vorsitz Frau Marliese Klees, einer Kirchen-Funktionärin, besetzt wird. Kirchliche Vertreter sind in staatlichen Organen nicht einzusetzen -- geschweige denn zu bezahlen, denn die Kirchen"steuer" (sic!) wird vom Finanzamt (!) eingefordert (!).
Die von mir recherchierten Informationen beziehen sich primär von der ARD-Seite selbst:
https://www.daserste.de/ueber-uns/organisation-struktur/ard-programmbeirat/mitglieder/index.html
Ich zitiere weiter:
Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk jedenfalls im Wesentlichen öffentlich finanziert ist, wird er dazu befähigt, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln.
Warum fallen mir da spontan die horrenden Lizenz-Gebühren für Fußballspiele ein?
Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Perspektiven zur Angebotsvielfalt beitragen und unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsmäßiger Vielfalt entspricht.
Werden nicht Sendungen und Serien auch bei öffentlichen Anstalten abgesetzt, wenn die Einschalt-Quote mies ist? Ich meine, daß die Existenz von "Wetten, daß..." & Co. ebenso an Einschaltquoten gebunden waren.
Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat völlig Recht. So sieht jedenfalls die Rechtslage aus.
Daß diese in der Praxis aber nicht erfüllt wird und, im Gegenteil, sogar ebenso wirtschaftlich beeinflußt ist, weil de facto ARD, ZDF & Co. mit den "Privaten" konkurrieren, läßt es (bewußt?) außer Acht.
Damit orientiert sich das BVerG an der Theorie, nicht aber an der Praxis. Die vielen Programm-Beschwerden und rechtlichen Maßnahmen eines seriösen Volker Bräutigams (und seiner Kollegen) werden ebenso ausgeblendet wie auch die schwindende Akzeptanz von Seiten des eigenen Staates, dem Volk per se.
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.
Genau das ist grundlegend falsch. Es kann einem Bürger nicht aufgrund der Fähigkeit, das Angebot in Anspruch zu nehmen (dann, nämlich, müßte jedem, der einen Kabelanschluß besitzt, der Rundfunkbeitrag erlassen werden, weil mit dem Kabelanschluß bereits die dedizierte Möglichkeit des Empfangs besteht; ebenso bei Abonennten diverser anderer Dienste), aufgebürdet werden, eine De-Facto-Steuer zu entrichten. Vielmehr sind demokratische Standards anzuwenden, die es dem Bürger explizit erlauben, ein Angebot in Anspruch zu nehmen (und dafür zu zahlen), oder es eben abzulehnen. Alles Andere ist diktatorische Vorschreiberei.
Weiters ist ein weiteres Grundsatzurteil zu erwarten, denn der Rundfunkbeitrag ist nicht nach gängiger Gesetzeslage entrichtbar, sprich: in Bargeld. Nur Giralgeld wird akzeptiert, und auch das ist antagon jedweder Gesetzeslage.
Die ARD ist ein Leuchtfeuer demokratischer Peinlichkeit. Wenn die staatlichen Sanktionen nicht so immens wären, dann täte ich diesen Unsinn nicht unterstützen, dessen kann sich der öffentlich-"rechtliche" Rundfunk sicher sein.
Hinzu kommt der Digitalisierungs-Wahn. Warum muß man gut funktionierenden terrestrischen Funk abschalten? Das wird nur gemacht, weil sich mit digitalen Inhalten, auch auf Staats-Ebene, Geld "verdienen" läßt. R.I.P. PAL, demnächst auch R.I.P. UKW. Digitaler Funk ist Schwachsinn, weil sich die Störungen durch den digitalen Betrieb bei einer gewissen Schwelle als Totalausfall erweisen -- und das geht immens fix. Siehe DAB und dessen Nachfolger. Das sind Totgeburten. Bei DVB-T bzw. dessen Nachfolger DVB-T2 sieht man es bereits -- in Form von schwarzen Mattscheiben (oder spiegelnden...grusel...).