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Avatar von NichtSchwarzWeiß
  • NichtSchwarzWeiß

102 Beiträge seit 31.07.2017

Leider falsch...

Da hat Telepolis ja mal wieder eine tolle Falschnachricht produziert... Einfach die Urteilsbegründung auslassen und eine andere Stelle zitieren... In der Urteilsbegründung, auf die sich die Tagesschau bezog, heißt es nämlich explizit:

"In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil."

Siehe:
https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA180702191

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