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Avatar von tobias.x
  • tobias.x

mehr als 1000 Beiträge seit 15.05.2015

Punkt, den man festhalten sollte

"... wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil."

Schön... da könnte ich auch zustimmen.

Neben dem Punkt aber, ob die ÖR diesem hohen inhaltlichen Auftrag nachkommen, könnte man darüber hinausgehend auch einmal fragen, zu welchem Anteil eigentlich die zwangsweise zu entrichtenden Beiträge für pure Unterhaltung "verbraten" werden dürfen? Ich schätze ihn nämlich auf 95%. Ob das nicht etwas unangemessen ist?

Denn die Unterhaktung fällt aus dem Begründungsschema für die Berechtigung der ÖR ja komplett heraus.

Vielleicht wäre eine Reduktion auf die genannten Punkte sinnvoll und man braucht keine 65 Radiosender mit "dem Besten aus..." und 25 TV Sender, die ebenfalls zu 95℅ nur Unterhaltung ausstrahlen...

Also nicht nur die Qualität sondern auch das Spektrum und Quantität der Sendungen könnten mit dem Urteil hinterfragt werden.

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