NichtSchwarzWeiß schrieb am 19.07.2018 18:12:
Obwohl der Autor dieses Artikels von mir darauf hingewiesen wurde, dass sein kompletter Artikel auf einer falschen Annahme gründet, und er mir sogar geantwortet hat, schreibt er weiterhin falsche Tatsachen.
Denn, was der Autor dieses Artikels und viele andere hier anscheinend nicht verstehen:
In einem Absatz des Verfassungsgerichtsurteils wird die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks explizit und ausführlich beschrieben.
Diese Aufgabe ergibt sich aus dem Gesetz. Das ist legitim und auch korrekt.
Übrigens moniere ich ebenso, daß sich das Bundesverfassungsgericht nur an Gesetzestexten orientiert, nicht aber an der herrschenden Praxis. Das hat es in der Vergangenheit schon besser gemacht.
Das ist die Stelle, auf die sich der Autor dieses Artikels bezieht. Aber im folgenden Absatz (das ist der letzte im Artikel zitierte Satz des Bundesverfassungsgerichtsurteils) wird explizit diese ausführlich beschriebene Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks direkt als erfüllt angenommen.
Der hier?
In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil.
Sonst würde die gesamte Urteilsbegründung gar keinen Sinn ergeben, denn sonst könnten die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eben NICHT in dieser Funktion nutzen.
Da liegt IMHO ein Denkfehler vor.
Die Menschen können den öffentlich-"rechtlichen" Rundfunk gar nicht in dieser Funktion nutzen, wie im Satz zuvor beschrieben wurde:
Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.
Das ergibt sich aus dem Gesetzestext; das ist die Aufgabe der öffentlichen Rundfunk-Anstalten.
Daß diese in der Praxis nicht erfüllt werden, das würdigt das Gericht in keinster Weise.
Demzufolge hat der Bürger überhaupt nicht die Möglichkeit, das Angebot des öffentlichen Rundfunks genau so zu nutzen, wie es das Gesetz und auch das Gericht beschreiben.
Im Artikel wird dieser Umstand wie folgt gewürdigt:
Ob diese Funktion durch ARD und ZDF aktuell hinreichend erfüllt wird, ob man dort der Aufgabe, "die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen" - ein Auftrag, dessen "Bedeutung wächst" -, überhaupt gerecht wird, darüber sagt das Gericht freilich nichts.
Genau diese Erfüllung ist nicht gegeben, und damit disqualifiziert sich das Bundesverfassungsgericht als demokratische Institution.
Die Anstalten sind voreingenommen, verzerren und manipulieren nachweislich Inhalte, betreiben sogar Bellizismus und schüren Rassenhaß (-> Rußland-Bashing, Honorierung rechtsradikaler Kräfte in der Ukraine als "Oppositionelle", Stigmatisierung von muslimischen Gläubigen als allesamt terroristisch etc.).
Der Artikel weist in guter Manier auf eben diese Mißstände hin. Ich kann da keine "Fake News" erkennen (wobei ich den, mittlerweile inflationär gebrauchten, Begriff ohnehin nicht leiden kann, da er nicht seriös ist). Das ist zu einem Totschlag-Argument geworden, damit man inhaltlich nicht argumentieren muß.