NichtSchwarzWeiß schrieb am 19.07.2018 23:51:
2. Sie beschreiben sehr schön den Absatz, indem es darum geht, den Auftrag bzw. die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und insbesondere die aktuelle Bedeutung darzustellen. Das habe ich in meinem Kommentar selber geschrieben[...]
Das wäre nicht nötig gewesen, denn das konnte man im Artikel nachlesen.
Zunächst die genaue Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (insbesondere in der aktuellen Diskussion) ausführlich zu beschreiben widerspricht überhaupt nicht der späteren Feststellung, dass diese Aufgabe - nach gerichtlichem Maßstab - erfüllt wird.
Es wurde überhaupt nicht festgestellt, daß die Aufgabe erfüllt wurde. Genau das ist nämlich der Knackpunkt und auch der Streitpunkt, warum das Urteil nicht demokratischen Maßstäben entspricht.
Ausgeführt wurde lediglich, wie die Anforderungen aussehen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Daß die Praxis weit davon entfernt ist, wurde mit keiner Silbe erwäht, geschweige denn honoriert. Sonst müßte das Urteil nämlich vernichtend für den öffentlich-"rechtlichen" Rundfunk ausfallen. Da müßten Köpfe rollen und der Filz entlassen werden. Geht natürlich nicht in einem korrupten Staat, der Kriegstreiberei (Hallo, Frau von der Leyen!) befürwortet.
tl;dr:
Mehr muß man von Ihrem Beitrag nicht lesen, um zu erkennen, wessen Kind Sie zu sein scheinen. Da müssen schon weitaus bessere Argumente her. Diese sind aber nicht lieferbar, wenn man sich an der Wahrheit orientiert.