AFAIK ist es nur Zensur, wenn man RTL2 schon vor der ersten
Ausstrahlung diese Sendung verboten hätte!
Im übrigen denke ich, ist bei einem physischen/psychischen
Zusammenbruch einer Kandidatin eine gewisse Grenze überschritten -
RTL2 war anscheinend nicht in der Lage dies vorher zu erkennen und die
Kandidatin von vornherein auszuschließen (was Wunder!) und daher
sollte die Sendung meiner Meinung nach abgesetzt werden (nachdem die
Landesmedienanstalten erneut darüber beraten haben).
Das ist keine Zensur! Denn (ganz recht habt ihr) die ist im Grundgesetz
verboten.