seneca13 schrieb am 08.12.2023 13:33:
Hier unter
3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein einfaches Repertoire an hochfrequenten lexikalischen Einheiten und Kollokationen, um sich zu altersgerechten Themen verständlich und weitgehend korrekt mündlich und schriftlich zu äußern. Darüber hinaus können sie zusätzliche lexikalische Einheiten hörend oder lesend verstehen.
Eine standardbezogene Differenzierung ergibt sich über die Anzahl der rezeptiv und produktiv verfügbaren lexikalischen Einheiten und Kollokationen.https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/E1/IK/5-6/03/07
Dabei ist auch detailliert beschrieben, über welche Kompetenzen bezüglich Wortschatz schlussendlich nach der 6.Klasse verfügt werden muss - differenziert in Grundkenntnisse, mittlere Kenntnisse und erweiterte Kenntnisse .
Sicher gibt es so was auch für Ihr Bundesland.
Und ah, da steht's ja auch:
Darüber hinaus können sie zusätzliche lexikalische Einheiten hörend oder lesend verstehen.
Heißt, sie können auch einen Zusammenhang herstellen, wenn sie einzelne Wörter noch nicht kennen - ist beim übergeordneten Punkt "Funktionale kommunikative Kompetenz" genauer nochmal insgesamt beschrieben.
Was Du da zitierst ist der Lehrauftrag den die SCHULE erfüllen soll!
Die Schüler können das NICHT von Natur aus sondern die SCHULE soll sie dazu befähigen, und Hausaufgaben dürfen dies erst voraussetzen, nachdem zumindest versucht wurde, die Schüler dazu zu befähigen.
Und weil dies eben viel zu oft nicht geschieht (obwohl gleiches Bundesland), springen die Eltern, die es können, an Stelle der Schule in die Bresche, und die Kinder, deren Eltern es nicht können, bleiben auf der Strecke.
Deshalb die Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom Elternhauses, die so stark ist wie nirgendwo sonst auf der Welt. Wie lautet denn Deine Alternativerklärung dafür?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.12.2023 14:00).