Warum muss eigentlich ein journalist der mit jehmanden ein Interview
geführt hat, seine daraus erlangten kentnisse uhnbedingt als
Interview abdrucken?
Könnte er nicht einfach die meinung dieser person beschreiben, d.h.
nicht wörtlich abdrucken sondern nur die inhalte des gesprächs
darlegen?
Wäre das dann eigentlich auch genehmigungspflichtig?
geführt hat, seine daraus erlangten kentnisse uhnbedingt als
Interview abdrucken?
Könnte er nicht einfach die meinung dieser person beschreiben, d.h.
nicht wörtlich abdrucken sondern nur die inhalte des gesprächs
darlegen?
Wäre das dann eigentlich auch genehmigungspflichtig?