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  • Deep_Thought

mehr als 1000 Beiträge seit 07.10.2005

Bin etwas verwundert...

...daß die Pflicht zur Datenspeicherung als solche durchging. Ich
meine, das Panoptikum lebt doch davon, daß sich der Bürger überwacht
fühlt. Und das tut er doch schon, wenn seine Daten überall erhoben
werden, nicht erst, wenn darauf zugegriffen wird.
Andererseits ist auch klar, daß das BVerfG meint, durch die
Zurechtstutzung von 113b ist dem ein wirksamer Riegel vorgeschoben.
Rein juristisch ist das ok so.
Aber wenn ich sehe, wie nach den Mautdaten und ähnlichem gelechzt
wird, habe ich bei jeder Datenerhebung Zahnschmerzen, wo der
Datenschutz erst durch Vorschriften greift, wie, wann und von wem die
Daten zu durchforsten sind.
Der beste Datenschutz ist noch immer Datenvermeidung.
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