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Avatar von Pachyderme
  • Pachyderme

mehr als 1000 Beiträge seit 08.01.2004

Und wenn sie die Daten erstmal haben...?

Ok, es sind erstmal ganz schöne Hürden vom BVerfG hingelegt
worden, damit Schäuble seine Patschehändchen an die
persönlichen Daten legen darf. Aber es gibt ja zB den
Gummiparagraphen §129a StGB und, Schwupps!, hat er sie.

Darf er dann alle Daten weiterverwenden, oder nur die, die
auf "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" hindeuten?
Dürfen die Daten, die auf Urheberrechtsveletzungen hindeuten dann
an die zutändige Stellen weitergegebe werden? Als Beweise vor
Gericht verwendet werden?


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