Ok, es sind erstmal ganz schöne Hürden vom BVerfG hingelegt
worden, damit Schäuble seine Patschehändchen an die
persönlichen Daten legen darf. Aber es gibt ja zB den
Gummiparagraphen §129a StGB und, Schwupps!, hat er sie.
Darf er dann alle Daten weiterverwenden, oder nur die, die
auf "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" hindeuten?
Dürfen die Daten, die auf Urheberrechtsveletzungen hindeuten dann
an die zutändige Stellen weitergegebe werden? Als Beweise vor
Gericht verwendet werden?
worden, damit Schäuble seine Patschehändchen an die
persönlichen Daten legen darf. Aber es gibt ja zB den
Gummiparagraphen §129a StGB und, Schwupps!, hat er sie.
Darf er dann alle Daten weiterverwenden, oder nur die, die
auf "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" hindeuten?
Dürfen die Daten, die auf Urheberrechtsveletzungen hindeuten dann
an die zutändige Stellen weitergegebe werden? Als Beweise vor
Gericht verwendet werden?