foobar schrieb am 30.09.2021 10:21:
MusikusDerZweite schrieb am 30.09.2021 09:33:
Rügemer liegt ja mit seiner Analyse richtig, aber was folgt nach der Enteignung, wer übernimmt die enteigneten Firmenanteile?
Die erste Frage wäre doch, wer würde denn am Ende überhaupt enteignet? BlackRock? Oder vielleicht der Sparer, der in BlackRock ETF oder Aktienfonds investiert hat?
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Du hast völlig Recht, hier könnte man eine Entschädigung in begrenzter Höhe vorsehen. Allerdings, wie hoch ist derzeit der Steuersatz auf Kapitalgewinne? Diese wäre ebenfalls anzupassen, schon dadurch würde die Entschädigung, zumindest zu einem guten Teil tragen. Die Rente wäre zwingend wieder auf vernünftige Beine zu stellen. Das heißt, das Umlageverfahren, das sich seit mehr als einem Jahrundert bewährt hat, wieder zu stärken. Sicher wäre noch etliches an weiteren begleitenden Maßnahmen erforderlich. Da aber der Umstieg evolutionär erfolgen würde, würden Probleme nicht schlagartig auftreten und damit leicht gelöst werden können.