hm... auch das kein übler Ansatz und im Grunde genommen sogar machbar. Effektiv liefe es auf KGs raus, worauf ich auch hätte kommen können. Die Trennung in Vorzugs- und Stammaktien ginge grob in etwa in die selbe Richtung.
Wie würdest du das Schuldverhältnis zwischen Manager und Aufsichtsrat klären? Wären die Manager in dem Fall raus, oder müssten bestimmte Vorgaben explizit in Verträgen festgehalten werden, wenn es in die Richtung Kapitalentzug geht?
Und was ist mit der Mehrheitsfrage im Aufsichtsrat? Wenn 12 dafür sind und 8 dagegen, dann kann man die 8 in der Minderheit kaum zur Rechenschaft ziehen, falls es schief geht, was die Mehrheit beschließt. Ist im Voraus ja oftmals nicht immer eindeutig, ob eine Investition "ausbeuterisch" ist oder nur "riskant".